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Jonathan Bezdek

Wörther Straße 9

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SAICompliance

    1. Anwendungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") von SAICompliance („SAICompliance") gelten für die Nutzung von SAICompliance, wie in Ziffer 1.2 beschrieben.

    1.2 SAICompliance bietet seinen Kunden eine auf Künstlicher Intelligenz basierende digitale Legal-Tech Software-as-a-Service Anwendung („SAICompliance"), die u. a. durch eine Chatbotfunktion die juristische Arbeit unterstützt. Wesentliche Bestandteile von SAICompliance sind der auf juristische Inhalte trainierte Chatbot („SAICompliance Chatbot") und die SAICompliance Prompt Bibliothek („SAICompliance Prompt Library").

    1.3 Durch Eingabe entsprechender Prompts in den SAICompliance Chatbot („Kunden-Input") können Kunden von SAICompliance kundenspezifischen Output generieren („SAICompliance Output"). Hierzu zählen z. B. Vertragsmuster, Vergleichsversionen von Dokumenten oder Rechtschreib- oder Grammatikprüfungen von zuvor durch den Nutzer in SAICompliance hochgeladenen Dokumenten. Um die Nutzung des Chatbots zu vereinfachen und den SAICompliance Output zu präzisieren und zielgenau zu steuern, kann der Kunde zudem Prompts aus der SAICompliance Prompt Library verwenden.

    1.4 Der Kunde kann zudem Dokumente in seinen Nutzeraccount hochladen und diese Dokumente mittels SAICompliance bspw. speichern und bearbeiten („Kunden-Dokumente"). Der Kunde ist selbst für die Erstellung von Backups der Kunden-Dokumente verantwortlich.

    1.5 SAICompliance bietet keine Rechtsdienstleistungen an. SAICompliance dient allein der Unterstützung des Kunden bei der eigenverantwortlichen juristischen Arbeit. SAICompliance führt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durch, sondern stellt dem Kunden Muster zur Verfügung, deren rechtliche Überprüfung für die Anwendung im Einzelfall allein dem Kunden obliegt.

    1.6 SAICompliance wird in verschiedenen Modellen (z. B. „starter", „enterprise", „expert") angeboten. Einzelheiten zu den Modellen finden sich auf der SAICompliance Website. Die Modelle unterscheiden sich im Preis und den jeweils angebotenen Features.

    1.7 SAICompliance schließt Verträge über die Nutzung von SAICompliance nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunden").

    1.8 Die für den Vertragsabschluss verwendete Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen nur Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung.

    1.9 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SAICompliance stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

    2. Vertragsschluss

    2.1 Der Vertragsabschluss zur Nutzung von SAICompliance erfolgt online, mit Hilfe der Angebotsmaske auf der SAICompliance Website.

    2.2 An der Nutzung von SAICompliance interessierte Kunden können durch Eingabe ihrer Kontakt- und Zahlungsdaten, des gewünschten Modells von SAICompliance, des Nutzungsbeginns sowie Erteilung der Zustimmung zu diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das ausgewählte SAICompliance Modell zum in der Angebotsmaske angegebenen Preis abgeben („Angebot").

    2.3 Mit Zugang der per E-Mail dem Kunden von SAICompliance übersandten Auftragsbestätigung, welche die in der Angebotsmaske gemachten Angaben des Kunden, die Leistungsbeschreibung des ausgewählten SAICompliance Modells, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag enthält, nimmt SAICompliance das Angebot an und der Vertrag kommt zustande („Vertrag").

    2.4 Diese AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags. Sollten Regelungen dieser AGB den in der Angebotsbestätigung gemachten Angaben widersprechen, gehen die Regelungen der Angebotsbestätigung diesen AGB vor.

    3. Nutzung von SAICompliance

    3.1 SAICompliance ist lediglich als Unterstützung bzw. als Hilfsmittel gedacht und kann keine selbstständige Prüfung und ein kritisches Urteil des Kunden über die Verwendbarkeit des SAICompliance Outputs für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung ersetzen.

    3.2 SAICompliance wird dem Kunden in Form des vertraglich vereinbarten Softwaremodells online über einen Internetbrowser bereitgestellt. Der Kunde hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung und die für die Nutzung erforderlichen Systemvoraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser (Chrome, Firefox, Safari, MS Edge), zu sorgen.

    3.3 Der Kunde hat sich für die Nutzung von SAICompliance online mit seiner E-Mailadresse und einem Passwort zu registrieren und ein Nutzerkonto zu errichten („Nutzeraccount").

    3.4 SAICompliance kann SAICompliance von Zeit zu Zeit ohne zusätzliche Kosten für den Kunden aktualisieren („Updates"), um bestehende Funktionen zu optimieren, zusätzliche Funktionen hinzuzufügen und das Benutzererlebnis zu verbessern. Eine solche Änderung führt nicht dazu, dass dem Kunden die ursprünglich vereinbarten Funktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oder ursprünglich vereinbarte Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden.

    3.5 SAICompliance kann den Zugriff auf SAICompliance für den Kunden vorübergehend sperren, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist, konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus dem Vertrag verletzt, mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist oder dies aus zwingenden rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Gründen erforderlich ist. SAICompliance wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat. SAICompliance wird die Sperre aufheben, sobald die zwingenden technischen Gründe, der Vertragsverstoß, die zwingenden rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Gründe wegfallen oder der Zahlungsverzug beendet ist.

    4. Nutzungsrechte an SAICompliance und dem SAICompliance Output

    4.1 SAICompliance gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung von SAICompliance für interne Geschäftszwecke des Kunden in dem im Vertrag angegebenen Umfang. Der Kunde darf den Personen Zugang zu SAICompliance gewähren, die im Vertrag vorgesehen sind („Nutzer"). Der Zugriff erfolgt im Wege des Software-as-a-Service Modells über das Internet.

    4.2 Eine über die Bestimmungen des Vertrags hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung im Rahmen des vereinbarten Umfangs sicherzustellen. Der Kunde ist insbesondere nur berechtigt, SAICompliance unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten quantitativen Metriken wie Nutzeranzahl, Volumen etc. zu nutzen. SAICompliance behält sich alle dem Kunden nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

    4.3 SAICompliance darf nur in der von SAICompliance bereitgestellten Form und mit den von SAICompliance bereitgestellten Funktionen genutzt werden. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, darf SAICompliance nicht vervielfältigt, verbreitet oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. Insbesondere ist Folgendes nicht gestattet:

    • Jegliche Weiterveräußerung oder Weitergabe von SAICompliance oder Teilen hiervon zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken an Dritte (z. B. in Form einer eigenen Plattform oder eines anderen Dienstes).
    • Jegliche Abwandlung von SAICompliance.
    • Jegliche Nutzung von SAICompliance, die als verbotene Praxis im Sinne der KI-Verordnung zu qualifizieren ist.
    • Jegliche Nutzung von SAICompliance, die als Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung zu qualifizieren ist.
    • Die weiteren in Ziffern 4.4 sowie in Ziffer 7.2, 7.5, 7.6 genannten Handlungen.

    4.4 Insbesondere wird der Kunde (a) SAICompliance nicht auslizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, übertragen, abtreten, vertreiben oder anderweitig nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen, z. B. unberechtigten Personen Zugang zu SAICompliance zu gewähren; (b) SAICompliance nicht modifizieren, „hacken" oder anderweitig versuchen, unbefugt Zugang zu SAICompliance zu erlangen; (c) SAICompliance nicht auf rechtswidrige Weise nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von Datenschutzrechten Dritter; (d) SAICompliance nicht nutzen, um Rechte am geistigen Eigentum, Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte anderer Personen zu verletzen; (e) SAICompliance in einer Weise nutzen, die die Integrität oder Leistung von SAICompliance und ihrer Komponenten stört oder unterbricht; (f) außer in den gesetzlich zulässigen Fällen nicht versuchen, den Quellcode, der SAICompliance zu Grunde liegt, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu reproduzieren, zu rekonstruieren (Reverse Engineering) oder auf andere Weise zu ermitteln; dies bezieht sich auch auf Quellcodes, Objektcodes, Algorithmen, Methoden, Prozesse oder Techniken, die darin verwendet werden oder enthalten sind; (g) SAICompliance nicht nutzen, um wissentlich Viren, Malware, Trojaner, Zeitbomben oder ähnliche schädliche Software zu übertragen, hochzuladen, zu verlinken, zu senden oder zu speichern; (h) SAICompliance nicht unter Verletzung des Vertrags nutzen oder versuchen zu nutzen; (i) keine Logos oder rechtliche Hinweise auf Urheber-, Marken- und ähnliche Rechte ändern oder entfernen; (j) SAICompliance nicht mit anderen automatisierten Computerprogrammen wie „Bots" verwenden.

    4.5 Insofern am SAICompliance Output gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte von SAICompliance bestehen, insbesondere Urheberrechte (insbesondere in Form von Datenbankrechten und Rechten an Software), verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) oder Markenrechte, gewährt SAICompliance dem Kunden dauerhaft das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung des SAICompliance Outputs für Zwecke der Fall- oder Mandatsbearbeitung des Kunden. Zu diesem Zweck darf der Kunde den SAICompliance Output vervielfältigen und bearbeiten. Eine über die Verwendung zur Fall- oder Mandatsbearbeitung hinausgehende Kommerzialisierung des SAICompliance Outputs ist nicht gestattet. Insbesondere ist nicht gestattet, den SAICompliance Output außerhalb der Fall- oder Mandatsbearbeitung Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu kommerzialisieren.

    5. Nutzungsrechte an Kunden-Dokumenten und Kunden-Input

    5.1 Zur Bereitstellung aller Funktionen von SAICompliance nutzt SAICompliance Large Language Modelle von Drittanbietern. Für die Verarbeitung von Kunden-Input und Kunden-Dokumenten, die im Rahmen der Nutzung anfallen, gilt zusätzlich zu diesen AGB ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

    5.2 Kunden-Dokumente und Kunden-Input werden niemals zum Trainieren von Large Language Models verwendet.

    6. Vergütung

    6.1 Der Kunde zahlt für die Nutzung von SAICompliance die im Vertrag festgelegte Vergütung („Nutzungsgebühr").

    6.2 Die Nutzungsgebühr ist monatlich jeweils im Voraus fällig und zahlbar bis zum 5. Werktag eines jeden Kalendermonats auf das dem Kunden von SAICompliance mitgeteilte Konto.

    6.3 Die im Vertrag angegebenen Gebühren verstehen sich netto, zuzüglich der anwendbaren und im Vertrag ausgewiesenen Umsatzsteuer.

    7. Pflichten des Kunden und Freistellung

    7.1 Der Kunde nutzt SAICompliance nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde hält gegenüber SAICompliance insbesondere auch die in Ziffer 3.4 genannten Vorgaben aus den Nutzungsbedingungen der Drittanbieter der LLMs ein.

    7.2 Der Kunde gibt Anmeldedaten zum Nutzeraccount nicht weiter und ermöglicht keinen anderen Personen, außer den vertraglich zulässigen Nutzern, Zugang zu SAICompliance.

    7.3 Der Kunde ist für die Art und den Inhalt der Kunden-Dokumente und den Kunden-Input verantwortlich.

    7.4 Der Kunde hat Kunden-Dokumente und Kunden-Input auf Viren, Malware und Trojaner vor ihrem Hochladen/ihrer Eingabe in SAICompliance mittels State-of-the-Art Virus Programmen zu überprüfen.

    7.5 Der Kunde darf in SAICompliance keine Inhalte (Kunden-Dokumente und Kunden-Input) eingeben, hochladen und auf dieser speichern bzw. hosten, die gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben), Rechte Dritter verletzen, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum (wie z. B. Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte) und Persönlichkeitsrechte.

    7.6 Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität des durch den Kunden generierten SAICompliance Outputs maßgeblich vom Kunden-Input und den Kunden-Dokumenten abhängt. Zudem ist dem Kunden bekannt, dass die SAICompliance zugrunde liegenden und von Drittanbietern betriebenen LLMs inhaltlich auch falsche Ergebnisse produzieren können („Halluzination"). Es liegt in der Natur der verwendeten Technologie und es ist allgemein anerkannt, dass LLMs auch Output generieren können, der nicht korrekt, ausgedacht oder irreführend ist. SAICompliance garantiert deshalb nicht, dass der SAICompliance Output inhaltlich korrekt oder vollständig ist oder vom Kunden für den vom Kunden vorgesehenen Zweck verwendet werden kann. Der SAICompliance Output ist nicht als rechtliche Beratung anzusehen und ersetzt nicht die juristische Prüfung durch den Kunden. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, den SAICompliance Output für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck vor seiner Verwendung zu überprüfen. Die Verantwortung für die Nutzung des SAICompliance Outputs trägt allein der Kunde.

    7.7 Der Kunde wird die Nutzer von SAICompliance, soweit erforderlich, hinreichend über die ordnungsgemäße Benutzung von SAICompliance aufklären und instruieren und den Nutzern alle rechtlich erforderlichen Hinweise geben. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Anforderungen und Anforderungen der KI-Verordnung. Der Kunde wird insoweit sämtliche Vorgaben von SAICompliance beachten.

    7.8 Der Kunde garantiert, dass die Kunden-Dokumente und der Kunden-Input nicht gegen geltendes Recht verstoßen, keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte), Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, und dass die Verwendung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Inputs für die Zwecke dieses Vertrages, insbesondere der Nutzung von SAICompliance, rechtlich zulässig sind.

    7.9 Der Kunde stellt SAICompliance sowie deren jeweilige Geschäftsführer, Angestellte und sonstige Bedienstete insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Darin eingeschlossen sind insbesondere Schäden, die dadurch entstehen, dass vom Kunden zur Verfügung gestellte Kunden-Dokumente oder Kunden-Input inhaltlich nicht richtig oder vollständig sind, gegen Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht verstoßen.

    7.10 Der Kunde hat Störungen bzw. Mängel von SAICompliance unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen an SAICompliance zu melden.

    8. Haftung

    8.1 SAICompliance haftet unbeschränkt:

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, sowie
    • soweit SAICompliance eine Garantie übernimmt, im Umfang einer solchen von SAICompliance übernommenen Garantie.

    Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet SAICompliance nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden vertragstypischen Schaden, höchstens aber eine Jahresnutzungsgebühr.

    8.2 SAICompliance haftet nicht für Inhalte, Kommunikationen, Resultate, Analysen oder Ergebnisse (insbesondere im Rahmen des SAICompliance Outputs), die SAICompliance als Ergebnis der Verarbeitung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Inputs generiert. Der Kunde ist für die Überprüfung des SAICompliance Outputs gem. Ziffer 7.6 verantwortlich und haftet gem. Ziffer 7.9 für die Verwendung des SAICompliance Outputs ggü. SAICompliance.

    8.3 Eine weitergehende Haftung von SAICompliance ist ausgeschlossen.

    8.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter, Mitarbeiter, sonstiger Bediensteter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von SAICompliance.

    8.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und der KI-Verordnung bleiben unberührt.

    9. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigung

    9.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Nutzungsbeginn und beträgt abhängig von dem vereinbarten Nutzungszeitraum entweder einen Monat („Monatslizenz") oder ein Jahr („Jahreslizenz").

    9.2 Im Falle einer Monatslizenz verlängert sich die Laufzeit des Vertrags automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Kunde oder SAICompliance den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums kündigt.

    9.3 Im Falle einer Jahreslizenz verlängert sich die Laufzeit des Vertrags automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde oder SAICompliance den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums kündigt.

    9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch SAICompliance liegt insbesondere vor, wenn (1) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder (2) der Kunde die Nutzung von SAICompliance einer höheren Nutzeranzahl ermöglicht als vertraglich vereinbart.

    9.5 Kündigungen bedürfen der Textform.

    9.6 Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, erlischt das Nutzungsrecht und der Zugang des Kunden zu SAICompliance unverzüglich.

    10. Verfügbarkeit von SAICompliance / IT-Sicherheit

    Die Verfügbarkeit und IT-Sicherheit von SAICompliance entspricht den Angaben in der Leistungsbeschreibung von SAICompliance im Vertrag.

    11. Datenschutz; Vertraulichkeit; Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit

    11.1 Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden und Dritter durch SAICompliance im Auftrag des Kunden haben SAICompliance und der Kunde gemeinsam („Parteien") mit Abschluss des Vertrags eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.

    11.2 Die Parteien werden alle Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sich auf den Vertrag beziehen und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, sonst verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kunden-Dokumente und die Informationen, die sich auf die verwendeten Technologien, den Geschäftsbetrieb und die Strategien, auf Kunden, Preisgestaltung und Marketing beziehen („Vertrauliche Informationen"), vertraulich behandeln, aufbewahren und nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen davon sind Berater der Parteien, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, und die Mitarbeiter, die diese Informationen kennen müssen („Need to know"), wobei die Vertraulichkeitsverpflichtungen für Berater der Parteien und Mitarbeiter nicht weniger streng sein dürfen als hier vereinbart. Ungeachtet dessen zählen zu den Vertraulichen Informationen keine Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie: (a) ihr bereits vor Abschluss des Vertrags bekannt waren; (b) ihr von einem Dritten ohne Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht offenbart wurden; (c) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt waren oder werden oder (d) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

    11.3 Die Parteien unterhalten angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, um Vertrauliche Informationen in angemessener Weise nach anerkannten Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik aufzubewahren. Das Sicherheitsniveau darf nicht niedriger sein als für die eigenen Vertraulichen Informationen des Kunden bzw. von SAICompliance.

    11.4 SAICompliance ist bekannt, dass Kunden in Bezug auf Kunden-Dokumente und Kunden-Input der anwaltlichen Verschwiegenheit gem. § 43a Abs. 2 BRAO unterliegen. SAICompliance verpflichtet sich zur Einhaltung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gem. §§ 43a Abs. 2, 43e BRAO. SAICompliance ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht strafbar gem. §§ 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4; 204 des Strafgesetzbuches (StGB) ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, im Falle des § 204 StGB bis zu zwei Jahren, oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Der Strafrahmen erhöht sich auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, wenn SAICompliance in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, handelt.

    11.5 SAICompliance wird sich nur in dem zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang Kenntnis von den gem. §§ 43a Abs. 2, 43e BRAO; 203 Abs. 1 Nr. 3, 204 StGB geschützten fremden Geheimnissen verschaffen.

    11.6 SAICompliance ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden weitere natürliche oder juristische Personen („Subunternehmer") einzusetzen. Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern wird SAICompliance die Subunternehmer in Textform zur Verschwiegenheit entsprechend dieser Ziffer 11 verpflichten. SAICompliance ist bekannt, dass wenn ein Subunternehmer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart und SAICompliance diesen Subunternehmer nicht in Textform entsprechend dieser Ziffer 11 zur Verschwiegenheit verpflichtet hat, SAICompliance gem. § 203 Abs. 4 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Der Strafrahmen erhöht sich auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, wenn SAICompliance in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, handelt.

    11.7 SAICompliance ist bekannt, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch bei Beendigung des Vertrages unverändert fortbesteht.

    11.8 Da es sich bei SAICompliance um eine juristische Person handelt, bezieht sich die Verschwiegenheitspflicht und die strafrechtlichen Folgen bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht auf die Geschäftsführer und Mitarbeiter von SAICompliance, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden Kenntnis von den fremden Geheimnissen erhalten.

    11.9 SAICompliance ist bekannt, dass vertrauliche Informationen, die SAICompliance im Auftrag eines Kunden, der Berufsgeheimnisträger gem. § 53a StPO ist, speichert/verarbeitet, dem Zeugnisverweigerungsrecht dieses Kunden unterliegen können (§ 53a StPO). Nach § 53a StPO entscheidet jedoch der Berufsgeheimnisträger über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts. Im Falle einer behördlichen Vernehmung wird SAICompliance unter Hinweis auf § 53a StPO der Vernehmung widersprechen und den Kunden unverzüglich informieren, der daraufhin über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts entscheiden wird.

    SAICompliance ist bekannt, dass die sich im Gewahrsam von SAICompliance befindlichen vertraulichen Informationen des Kunden, der gem. § 53a StPO Berufsgeheimnisträger ist, dem Beschlagnahmeverbot gem. § 97 Abs. 2 StPO unterfallen. Die vertraulichen Informationen dürfen ohne Zustimmung des Kunden nicht herausgegeben werden. Im Falle einer Beschlagnahme wird SAICompliance der Beschlagnahme widersprechen und den Kunden unverzüglich unterrichten.

    12. Geistiges Eigentum

    SAICompliance behält sich alle Rechte des geistigen Eigentums (insbesondere Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Patente und Domains) und Know-how sowie Geschäftsgeheimnisse an SAICompliance und dem SAICompliance Output vor. Im Verhältnis zwischen den Parteien stehen diese Rechte allein SAICompliance zu. Gleiches gilt auch für Weiterentwicklungen und sonstige Änderungen von SAICompliance und des SAICompliance Outputs. Das Nutzungsrecht in Ziffer 4 bleibt unberührt.

    13. Änderungen

    13.1 SAICompliance behält sich Änderungen von SAICompliance und dieser AGB aus berechtigten Gründen (u. a. aus Sicherheitsgründen, zur Leistungsverbesserung, zur Anpassung an ein neues technisches Umfeld, zur Anpassung an veränderte Marktbedingungen, zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen) nach billigem Ermessen vor, jedoch immer unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden. Die Änderungen beschränken sich auf Anpassungen, die dem jeweiligen berechtigten Grund entsprechen. Führen die Änderungen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vertraglich festgelegten Nutzung von SAICompliance, wird SAICompliance den Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens 15 Tagen vorab informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen und werden mit dem in der Bekanntmachung der Änderungen angegebenen Datum wirksam. SAICompliance wird den Kunden in der Mitteilung auf die Wirkung des Schweigens und die Bedeutung der Frist hinweisen.

    13.2 Der vorstehende Absatz gilt nicht für solche Änderungen, die zu einer Änderung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrags (von Leistung und Gegenleistung) führen würden. In einem solchen Fall kann SAICompliance dem Kunden anbieten, den Vertrag zu den dann geänderten Bedingungen fortzusetzen. Diese geänderten Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde der Fortsetzung unter den geänderten Bedingungen in Textform zustimmt.

    14. Sonstiges

    14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gem. § 126b BGB, wobei ausdrücklich auf den Vertrag Bezug genommen werden muss. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die von diesem Textformerfordernis abweicht. Ziffer 14.2 bleibt unberührt.

    14.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Rechte aus diesem ohne vorherige schriftliche Zustimmung gem. § 126 BGB von SAICompliance zu übertragen oder abzutreten.

    14.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so werden dadurch die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchführbarkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Vielmehr soll die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für Regelungslücken im Vertrag.

    14.4 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

    14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin. SAICompliance ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.